Kommt drauf an, wer sie macht, wer und was genau darauf zu sehen ist: Wie alt ist die jeweilige Person, sind die Geschlechtsteile sichtbar? Was wird mit dem Bild gemacht? Was Viele nicht wissen: Wer porno­grafische Bilder unter 16-Jährigen zeigt oder ­verbreitet, macht sich damit strafbar, sogar wenn der- oder diejenige selbst noch minderjährig ist›, erklärte der Zürcher Polizei­sprecher Marco Cortesi. ‹Deshalb raten wir im Umgang mit ­Nacktbildern sehr zur Vorsicht, das Ganze kann straf­rechtliche und persönliche Konse­quenzen haben – für alle Beteiligten.› Weitere Infos zum Thema Sexting, Nacktbilder und Pornografie findest du unter www.stadtpolizei.ch und www.projuventute.ch/sexting.