Wenn du 17 bist und dein Schatz 15, dann dürft ihr rein rechtlich gesehen nicht miteinander schlafen. «Das Schutzalter in der Schweiz liegt bei 16 Jahren. Vor diesem Grundsatz sind sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern verboten», erklärt Marc Besson von der Kantonspolizei Zürich. Ebenfalls verboten sind sexuelle Handlungen mit Tieren. Übrigens: Falls ihr beide unter 16 seid, ist Sex für euch laut Art. 187 Ziff. 2 des Strafgesetzbuchs aber legal – sofern er einvernehmlich stattfindet, versteht sich. Und egal wie alt oder jung: Gummi nicht vergessen!