Auch für das älteste Gewerbe der Welt gelten moderne Arbeitsgesetze. In der Stadt Zürich wird beispielsweise unterschieden zwischen Salon- und Strassenprostitution. ‹Zur Strassenprostitution benötigt man eine Bewilligung, welche in der Stadt Zürich ab 18 Jahren erhältlich ist, selbiges gilt für die Salons›, weiss Marco Cortesi von der Stadt-polizei Zürich. Allerdings unterscheiden sich die jeweiligen Regeln in der Schweiz von Kanton zu Kanton. ‹Werden nebst der Altersgrenze die verschiedenen Vorschriften eingehalten – dazu gehören auch gültige Bewilligung, Betriebskonzept fürs Bordell und so weiter – dann ist die Prostitution erlaubt.› Auch Freier können sich strafbar machen, wenn sie unerlaubte Dienstleistungen in Anspruch nehmen.