‹In der Schweiz gilt ein Schutzalter von 16 Jahren›, erklärt Marco Cortesi von der Stadtzürcher Polizei. ‹Geschlechtsverkehr mit unter 16-Jährigen ist nur dann erlaubt, wenn der Altersabstand nicht mehr als drei Jahre beträgt und der Sex im gegenseitigen Einverständnis erfolgt.› Wir raten ausser dem nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern auch die eigene körperliche und geistige Entwicklung kritisch einzuschätzen, bevor man miteinander ins Bett steigt. Zu spät ist es nie, zu früh leider oft.